Prävention von Grenzverletzungen und sexueller Gewalt wird bei uns groß geschrieben!
Unser Präventionkonzept vor Grenzverletzungen und Sexueller Gewalt ist zur Umsetzung der „DRK-Standards zum Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen in den Gemeinschaften, Einrichtungen, Angeboten und Diensten des DRK“ aufgestellt. Dieses wurde durch das DRK-Präsidium und den Präsidialrat verbindlich verabschiedet, darüberhinaus setzt es das Präventionskonzept des Deutschen Jugendrotkreuz und des Badischen Jugendrotkreuz inhaltlich um. Es übersetzt diese Konzeptionen auf lokale Anwendbarkeit.und Umsetzung. Dieses kreisverbandseigene Schutzkonzeptes, knüpft an die 2010 erstellte Schutzkonzeption des DRK-Kreisverbandes Villingen-Schwenningen e.V. Jugendrotkreuz an und erweitert und erneuert diese.
Begriffe, Definitionen
Zum Begriff Grenzverletzungen: Das Jugendrotkreuz nutzt den Begriff Prävention von „Grenzverletzungen“ anstelle der Begriffe „sexualisierte oder sexuelle Gewalt“. Damit wird der umfassenden Bedeutung der Thematik von Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt Rechnung getragen und Vorfälle können differenziert betrachtet werden.
Das Jugendrotkreuz greift dabei auf folgende Unterscheidungen zurück:
Grenzverletzungen passieren, unabsichtlich und aus einer fachlichen und/oder persönlichen Unzulänglichkeit/Unkenntnis. Entscheidend für die Bewertung des grenzverletzenden Verhaltens ist das Erleben der betroffenen Person.
Übergriffiges Verhalten hingegen passiert nicht zufällig und ist eine Missachtung der sprachlichen und körperlich gezeigten, abwehrenden Reaktion der betroffenen Person (Opfer). Strafrechtlich relevante Formen der Gewalt bilden zum Beispiel körperliche Gewalt und sexueller Missbrauch, welche im Strafgesetzbuch aufgeführt sind. (vgl. Enders/Kossatz/Kelkel/Eberhardt).
Die “Grundlagen des Miteinanders” des Badisches Jugendrotkreuz: stellen die für alle gültigen Verhaltensregeln, auch in unserem Kreisverband dar. Diese werden von allen im Badischen Jugendrotkreuz beachtet und umgesetzt
Die Bausteine des Präventionskonzeptes
Es werden durch die Bausteine die einzelnen DRK-Schutzstandards umgesetzt und lokal platziert. Die Standards sind bundeseinheitlich festgeschrieben.
DRK Standard 1: Konzeption
Wie im DRK-Standard 1 gefordert, ist diese Ausarbeitung eine Konzeption zur Prävention von und Intervention bei sexualisierter Gewalt.
DRK Standard 2: Kenntnisse und Wissenserwerb
Die Gruppenleitungen werden zu diesem Bereich geschult. Dies geschieht bereits bei der Gruppenleitungsgrundausbildung und durch das Angebot von regelmäßigen Weiterbildungen in diesem Bereich. Träger der Schulung sind der Kreis- und Landesverband, der Kreisjugendring und das Kreisjugendamt, darüber hinaus werden hier auch Online-Schulunegn vermittelt.
DRK Standard 3: Verhaltenskodex und Selbstverpflichtung
Jede/r im Jugendrotkreuz ab 16 Jahren „unterschreibt eine Selbstverpflichtung zur Einhaltung des Verhaltenskodexes zum Schutz vor und Intervention bei sexualisierter Gewalt“, wir nennen diese Vereinbarung "Ehrenerklärung". Dies gilt auch für die Mitwirkung externer Mitarbeitenden zu Themen oder Aktionen, die bisher nicht der Gemeinschaft Jugendrotkreuz angehören. Die Ehrenerklärung wird in der Personalakte im DRK-Server durch die Servicestelle Ehrenamt hinterlegt.
DRK-Standard 4: Erweitertes Führungszeugnis
Wie im DRK-Standard 4 gefordert, hat das Jugendrotkreuz nach §72a SGBVIII über den DRK-Kreisverband eine Vereinbarung mit dem örtlichen Jugendamt zur Regelung der Einsichtnahme in das Erweiterten Führungszeugnisses geschlossen.
Die Erweiternden Führungszeugnisse der Gruppenleitungen und Leitungskräfte werden alle drei Jahre eingesehen, dies geschieht durch die Kreisgeschäftsführung. Die Einsichtnahme wird in der Personalakte und DRK-Server dokumentiert.
In einer Risikoanalyse, wurde der Personenkreis um die in den Tätigkeitsfeldern Jugendrotkreuz & Schularbeit und Notfalldarstellung Tätigen erweitert. .
DRK-Standard 5: Beteiligung
„Für alle Kontakte mit Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Behinderungen ist verbindlich festgelegt, wie diese in geeigneter Weise bei allen sie betreffenden Entscheidungen gehört und ihre Meinungen berücksichtigt werden. Grundlagen hier sind die demokratischen Strukturen des Jugendrotkreuz, die partizipativen Ansätze in den Gruppenstunden, sowie auf Kreisverbandsebene niederschwellige Beteiligungsformate für alle Aktivitäten und Angebote.
DRK-Standard 6: Beschwerdemanagement und Vertrauenspersonen
Um anonym Beschwerden und Anregungen im Jugendrotkreuz zu melden, gibt es auf der Homepage des Jugendrotkreuzes ein Beschwerdeformular, dies ist nicht nur beim Kreis- sondern auch beim Landsverband zu finden.
Wie im DRK-Standard 6 gefordert, benennt der Landesverband Badisches Rotes Kreuz eine Frau und einen Mann als Vertrauensperson. Auf Kreisebene werden ebenfalls Vertrauenspersonen benannt, sie können hier kontaktiert werden. Sie sind damit Ansprechpersonen für Fragen der Prävention und Umgang mit Grenzverletzungen für alle im Jugendrotkreuz. Das Jugendrotkreuz im DRK-Kreisverband Villingen-Schwenningen e.V. kooperiert bei Vorfällen und Beratungsanlässen mit der Fachberatungsstelle Grauzone e.V., bzw. den Vertrauenspersonen im Landesverband, bzw. mit der Fachberatungsstelle Wendepunkt in Freiburg. Jeder kann sich im Bedarfsfall an diese Beratungsstellen wenden. Die Kontaktdaten dieser Stellen, sowie zielgruppenspezifische Notrufnummern und Onlineberatungsangebote gibt es auf der Homepage zur Einsicht und Download.
DRK-Standard 7: Verbandsinterne Strukturen
„Jeder Landesverband […] benennt eine hauptamtliche Person, die auf dem Gebiet der Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt über nachweisliche Kenntnisse verfügt“. Der DRK-Landesverband Badisches Rotes Kreuz hat eine hauptamtliche Person beschäftigt, welche für das Thema „Prävention und den Umgang mit Grenzverletzungen“ zuständig ist. Diese Stelle wird momentan durch Christine Klein-Gütle besetzt.
Kontakt:
Tel.: 0761 88336-120
E-Mail: christine.klein-guetle(at)drk-baden.de
DRK-Standard 8: Verfahrensweise bei sexualisierter Gewalt
Das Badische Jugendrotkreuz hat „eine verbindliche Verfahrensweise festgelegt, wie eine Beschwerde, eine Vermutung oder einen begründeten Verdacht auf sexualisierte Gewalt abgeklärt wird und darauf oder auf einen Übergriff fachlich angemessen reagiert wird. Diese Verfahrensweise nennt sich im Badischen Jugendrotkreuz „Umgang mit einer Vermutung“ und regelt das Vorgehen bei begründeten Vermutungen. Darüber hinaus gilt die Ordnung für Belobigungen, Beschwerde- und Disziplinarverfahren der Gemeinschaften, sowie die Ordnung des Jugendrotkreuz.
Literatur:
Badisches Jugendrotkreuz: HANDLUNGSEMPFEHLUNG zur Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis von Neben- und Ehrenamtlichen im Rahmen des § 72a SGB VIII, Freiburg; 2015
Badisches Jugendrotkreuz (Hg.): Nein zu Gewalt und Grenzverletzungen - Schutzkonzept des Badischen Jugendrotkreuz; Freiburg; 2026
Badisches Jugendrotkreuz (Hg.): Ordnung für das Badische Jugendrotkreuz; Freiburg; 2024
DRK (Hg.): Ordnung für Belobigungen, Beschwerde- und Disziplinarverfahren der Gemeinschaften; Berlin; 2025
DRK (Hg.): DRK-Standards zum Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen in den Gemeinschaften, Einrichtungen, Angeboten und Diensten des DRK, Berlin; 2012
DRK KV VS JRK (Hg.): Kein Platz für sexuelle Gewalt – Präventionskonzept, Villingen-Schwenningen; 2010
DJRK (Hg.) Schutz vor sexualisierter Gewalt – Präventionskonzept des JRK-Bundesverbandes; Berlin; 2021
Enders, Ursula/ Kossatz, Yücel / Kelkel, Martin: Zur Differenzierung zwischen Grenzverletzungen, Übergriffen und strafrechtlich relevanten Formen der Gewalt im pädagogischen Alltag. Köln, 2010